Schulkonzeption

5. Schulmanagement

5.1. Stundentafel

An der Evangelischen Grundschule Frankenthal gelten in ihren wesentlichen Bestandteilen die Lehrpläne für die Grundschulen des Freistaates Sachsen. Damit wird die Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses mit denen der öffentlichen Schulen gewährleistet. Die gegenwärtig gültige Stundentafel für die Grundschulen in Sachsen ist die Grundlage für die Erteilung des Unterrichtes. Das Fach Evangelische Religion ist für alle SchülerInnen verbindliches Lehrfach und wird ab der 1. Jahrgangsstufe erteilt. An der Evangelischen Grundschule Frankenthal wird kein Ethikunterricht oder Katholischer Religionsunterricht angeboten.

Ab der 2.Jahrgangsstufe wird eine zusätzliche Sportstunde pro Woche in den Stundenplan aufgenommen. Von den staatlichen Vorgaben abweichende Regelungen werden dem Staatsministerium für Kultus rechtzeitig zur Genehmigung vorgelegt.

In Klasse 3 wird der Kunst- und Musikunterricht auf eine Stunde reduziert, dafür bieten sich am Nachmittag den Schülern kreative Angebote, die sowohl musische als auch künstlerisch-kreative Inhalte haben.

Die aktuelle Stundentafel ist aus Anlage 3 zu dieser Konzeption ersichtlich.

5.2. Aufnahme der Kinder

Bei der Aufnahme der Schüler erfolgt keine Sonderung. Die Kinder können unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer sozialen Stellung und ihrer religiösen Bindung die Evangelische Grundschule Frankenthal besuchen. Auf eine vertretbare Zumutbarkeit hinsichtlich der Entfernung zum Wohnort bzw. der Dauer des Schulweges wird geachtet.

Voraussetzung für die Aufnahme der SchülerInnen ist die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und die Feststellung der Schulfähigkeit des Kindes.

Die gesamtzulässige Anzahl von Aufnahmen für ein neues 1. Schuljahr ist 24, um ein optimales Lernen in einem überschaubaren Klassenverband zu ermöglichen.

Ein Rechtsanspruch auf Einschulung seitens der Eltern besteht nicht. Die weiteren Aufnahmemodalitäten werden durch die Vereinssatzung geregelt.

Im Sinne der Umsetzung der Inhalte der optimierten Schuleingangsphase werden durch Gruppendiagnostik bzw. Kennenlernnachmittage die Lernstandsanalysen der Schulanfänger ermittelt und die Schulfähigkeit festgestellt. Der Schulleiter überprüft des weiteren, ob die Kinder ärztlicherseits für schulfähig befunden wurden. Erst danach kann über eine endgültige Einschulung entschieden werden.

Die Aufnahme der Kinder erfolgt in Anlehnung an § 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultur über Grundschulen im Freistaat Sachsen.

Der Schulbesuch wird vertraglich geregelt. Eine wesentliche Bedingung für das Zustandekommen des Vertrages ist die Anerkennung des Schulkonzeptes durch die Erziehungsberechtigten.

5.3. Struktur des Schultages

     5.3.1.Gestaltung der Schulwoche

Die Schulwoche beginnt am Montag und endet am Freitag. An jedem Freitag gibt es einen Wochenabschlusskreis, in dem die SchülerInnen und LehrerInnen die Ergebnisse und Ereignisse der vergangenen Woche reflektieren.

Zwischen den einzelnen Stunden läutet keine Glocke. Ein vereinbartes Zeichen zeigt den Kindern den Beginn einer neuen Arbeitsphase an.

        5.3.2. Zur Gestaltung des Unterrichtstages

Die Kinder werden von 7.00-16.30 Uhr betreut.
Der Unterricht beginnt um 07:55 Uhr.

Der Tagesablauf ist folgendermaßen gegliedert:

Jede Klasse versammelt sich im Klassenraum und beginnt mit einem Morgenkreis (gemeinsames Singen, Beten, Erzählen usw.) Gleitend wird so in den Unterricht übergegangen.

 Der Unterricht findet in Blöcken statt. Innerhalb dieser Blöcke erhalten die Schüler auch die Möglichkeit sich individuell oder durch Bewegungs-/Stilleübungen zu entspannen.

 Der Wechsel von Arbeitsphasen wird durch ein vereinbartes akustisches Signal eingeleitet.

 Einen gleitenden Übergang zum Unterrichtsbeginn stellt der Morgenkreis/ Tageseinstimmung dar.

 Am Freitag, dem letzten Unterrichtstag der Schulwoche, findet in jeder Klasse ein Wochenabschlusskreis statt.

Der Vormittag:

07.55 – 8.05 Uhr Morgenkreis/Einstimmung

08.05 – 9.35 Uhr 1./2. Stunde -> 1. Block

09.35 – 10.05 Uhr Frühstücks-, Hofpause

10.05 –11.35 Uhr 3./4. Stunde -> 2. Block

11.35 – 12.10 Uhr Mittagessen- und Hofpause

12.10 – a) 12.55 Uhr 5. Stunde -> ½ Block
b) 13.40 Uhr 6. Stunde -> ½ Block

 5.3.3. Gestaltung des Nachmittages

Die Ev. GS Frankenthal versteht sich als offene Ganztagsschule, was eine ganzheitliche Erziehung im christlichen Sinne auch nach Unterrichtsende vorsieht. Neben dem teilweise noch laufenden Schulbetrieb findet eine Nachmittagsbetreuung statt, welche eine nahtlose Anbindung an den Unterricht darstellt. Je nach Unterrichtsschluss haben die Schüler zunächst die Möglichkeit, sich aktiv bei freiem Spiel zu erholen. An drei Tagen der Woche wird eine Hausaufgabenbetreuung angeboten.

Im Rahmen der Nachmittagsbetreuung gibt es eine Vielzahl von Angeboten, welche sich auf die unterschiedlichen themenspezifischen Räume verteilen. Die Kinder haben jahrgansübergreifend die Möglichkeit sich frei zu entscheiden, ob sie sich kreativ, handwerklich, spielerisch oder an der frischen Luft beschäftigen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit zur Einnahme einer Vesper.

Die 1. Klasse wird im Laufe des Schuljahres schrittweise an die offenen Organisationsformen herangeführt. Außerdem hält die 1.Klasse ca. bis zu Beginn der Herbstferien eine Mittagsruhe nach dem Unterricht.

In den Ferienzeiten wird eine pädagogische Betreuung angeboten.

5.4. Schuljahr/ Ferienordnung

Das Schuljahr an der Evangelischen Grundschule Frankenthal beginnt und endet wie an allen staatlichen Schulen im Land Sachsen.

Die Ferienordnung des Landes Sachsen wird analog angewendet. Somit werden auch die beiden frei beweglichen Ferientage akzeptiert und im Jahresplan berücksichtigt.

5.5. Personalkonzept

An der Evangelischen Grundschule Frankenthal werden nur LehrerInnen eingestellt, deren fachliche und pädagogische Ausbildung den Lehrern an öffentlichen Schulen gleichwertig ist (§ 5 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft).

Einstellungsvoraussetzungen sind die Anerkennung der Ziele des Konzepts der Evangelischen Grundschule Frankenthal sowie die Bereitschaft und die Fähigkeiten, die beschriebenen Lernformen und Unterrichtsmethoden umzusetzen. Die evangelische Zugehörigkeit zum evangelischen Glauben ist wünschenswert.

Die Mitgliedschaft der LehrerInnen und Erzieher im „Evangelischen Schulverein im Landkreis Bautzen“ und in der „Gemeinschaft christlicher Lehrer und Erzieher Sachsen (GCLE)“ sollte angestrebt werden.

Die Einstellung der Lehrer und Erzieher sowie die Einsetzung des Schulleiters erfolgt durch den Träger der Schule.

Bei der Unterrichtung der Kinder wird das Klassenlehrerprinzip angewendet. Je nach Bedarf werden LehrerInnen für den Fachunterricht bzw. Fachkräfte zur Absicherung der Arbeitsgemeinschaften im Freizeitbereich angestellt. Diese in geringem Stundenumfang beschäftigten Kräfte arbeiten eng mit der Schulleitung und den anderen LehrerInnen zusammen.

Frankenthal, den 29.04.2016

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